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Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmer für
Internet-Dienstleistungen
der ProWebMa GmbH & Co. KG, Wellbrocker Weg 103, 32051 Herford
– nachfolgend Dienstleister genannt –
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden
und Dienstleister geschlossenen Verträge über die Erbringung von Internet-Dienstleistungen.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist gem. § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person
oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende
Bedingungen des Kunden, die der Dienstleister nicht ausdrücklich anerkennt, sind
für den Dienstleister unverbindlich, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung der
sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag. Sofern nicht anders
vertraglich vereinbart, gilt für die jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen
Folgendes:
a) Virtuelle Server
Der Dienstleister wird für die Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen die notwendige technische virtuelle Serverlandschaft bereitstellen,
pflegen und warten.
Die Leistungen des Dienstleisters bei der Übermittlung von Daten beschränken
sich auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Dienstleister betriebenen
Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für
den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr
außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Dienstleister nicht möglich.
Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte
abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
Der Dienstleister erbringt die vorgenannten Leistungen zur Anbindung der auf dem
IT-System abgelegten Inhalte an das Internet mit einer Verfügbarkeit von 99 %.
Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf
den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Als
Wartungszeiten gelten solche Zeiten, die bei der Durchführung planbarer
Wartungsarbeiten anfallen, soweit sie Mittwoch morgens in der Zeit von 3:00 Uhr
bis 7:00 Uhr oder Sonntags für insgesamt nicht mehr als 10 Stunden im
Kalendermonat durchgeführt werden und dem Kunden mindestens zwei Wochen vorher
über das Status-System unter http://www.status.prowebma.de oder in sonstiger
Weise in Textform mitgeteilt worden sind. Als Wartungszeiten gelten außerdem
solche Zeiten, die bei der Durchführung sonstiger Störungsbehebungs- und
Wartungsleistungen anfallen, die für den Dienstleister nicht vorhersehbar und
planbar waren, soweit sie nicht auf Ursachen beruhen, die der Dienstleister zu
vertreten hat.
Der Dienstleister erstellt einmal wöchentlich automatisiert ein Backup der
virtuellen System- und Datendisks der virtuellen Server, die auf den
Hostsystemen des Dienstleisters liegen (sog. Snapshot-Backup), nicht jedoch
anderer Disks wie etwa der Backupdisk. Dieses Backup dient dazu, die
Wiederherstellung des Systems zu ermöglichen, und wird nach Ablauf von zwei
Wochen gelöscht. Eine vollständige konsistente Sicherung der Daten auf den
einzelnen vir-tuellen Servern oder eine Sicherung des gesamten Serverinhalts
schuldet der Dienstleister nicht.
Der Dienstleister stellt dem Kunden einen Support zur Verfügung (siehe Ziff. 2
lit. h). Bei einem Totalausfall der Server wird der Dienstleister selbst oder
nach Aufforderung des Kunden unverzüglich tätig werden und den Kunden über die
Beseitigung der Störung informieren.
b) Server-Miete (Hardware)
Der Dienstleister vermietet dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im
Leistungsschein näher bezeichnete Server-Hardware. Der Kunde erhält einen
Leistungsschein mit der technischen Spezifikation des Servers.
Der Mietserver wird zu dem im Leistungsschein bezeichneten vertragsgemäßen
Gebrauch überlassen.
Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, wird das Betriebssystem als Teil des
Mietservers mitvermietet. Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, wird die
Anwendungssoftware vom Dienstleister nicht gestellt.
Der Dienstleister liefert den Mietserver an den im Leistungsschein vereinbarten
Aufstellungsort. Der Dienstleister übernimmt die Aufstellung des Mietservers und
führt die Betriebsbereitschaft herbei gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
Darüber hinausgehende Leistungen des Dienstleisters sind ggf. im Leistungsschein
festzulegen oder in sonstiger Weise gesondert vertraglich zu vereinbaren.
Die Überlassung des Mietservers erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den
Kunden.
Der Dienstleister ist berechtigt, Änderungen an dem Mietserver vorzunehmen,
sofern diese zur Erhaltung des Mietservers dienen. Maßnahmen zur Verbesserung
des Mietservers dürfen vorgenommen werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind
und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch nicht beeinträchtigt wird.
Die Leistungen des Dienstleisters bei der Übermittlung von Daten beschränken
sich auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Dienstleister betriebenen
Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für
den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr
außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Dienstleister nicht möglich.
Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte
abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
Der Dienstleister erbringt die vorgenannten Leistungen zur Anbindung der auf dem
IT-System abgelegten Inhalte an das Internet mit einer Verfügbarkeit von 99 %.
Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf
den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Als
Wartungszeiten gelten solche Zeiten, die bei der Durchführung planbarer
Wartungsarbeiten anfallen, soweit sie Mittwoch morgens in der Zeit von 3:00 Uhr
bis 7:00 Uhr oder Sonntags für insgesamt nicht mehr als 10 Stunden im
Kalendermonat durchgeführt werden und dem Kunden mindestens zwei Wochen vorher
über das Status-System unter http://www.status.prowebma.de oder in sonstiger
Weise in Textform mitgeteilt worden sind. Als Wartungszeiten gelten außerdem
solche Zeiten, die bei der Durchführung sonstiger Störungsbehebungs- und
Wartungsleistungen anfallen, die für den Dienstleister nicht vorhersehbar und
planbar waren, soweit sie nicht auf Ursachen beruhen, die der Dienstleister zu
vertreten hat.
Die Sicherung der Daten auf dem Mietserver schuldet der Dienstleister nicht.
c) Domain-Verwaltung
Der Dienstleister ermöglicht dem Kunden gemäß vertraglicher Vereinbarung die
Nutzung einer oder mehrerer Internet-Domains. Der Kunde beauftragt den
Dienstleister mit der Anmeldung und Registrierung der sich aus der vertraglichen
Vereinbarung ergebenden Domains im world wide web (www) bei den entsprechenden
Stellen. Der Dienstleister erbringt hierzu folgende Leistungen:
aa) Der Dienstleister unternimmt alle notwendigen tatsächlichen und technischen
Handlungen, um die vom Kunden gewünschten Domains registrieren zu lassen.
bb) Der Dienstleister überprüft dabei zunächst, ob die vom Kunden gewünschten
Domains bereits an Dritte vergeben sind.
cc) Der Dienstleister unterrichtet den Kunden umgehend davon, wenn die
gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind. Weitergehende
Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains bestehen nicht. cc)
Soweit die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind,
wird der Dienstleister unverzüglich die Registrierung der Domains bei den
entsprechenden Stellen für den Kunden beantragen. Der Dienstleister haftet nicht
für die Verfügbarkeit der Domains.
dd) Rückfragen der zuständigen Registrierstellen (z.B. Denic e.G.) beantwortet
der Dienstleister unverzüglich in Abstimmung mit dem Kunden.
ee) Der Dienstleister schuldet nicht den Erfolg der Anmeldung bzw. Registrierung
der Domains.
ff) Die Preise für Domains finden Sie in unserer Domainpreisliste unter
http://www.prowebma.de/domainpreisliste.aspx.
gg) Mitteilung vor und nach dem Ablaufdatum bei generischen Domains (.COM/.NET/.ORG/.INFO/.NAME usw.):
Alle Registrare sind verpflichtet bei generischen Domains die EPPR („Expired Registration Recovery Policy“)
der Registrierungsstelle ICANN strikt einzuhalten und vor Ablauf einer Domain zwei Mitteilungen an
die „Owner“ Email-Adresse des Domaininhabers zu senden. Eine E-Mail wird 1 Monat vor Ablauf, die
andere 1 Woche vor Ablauf versendet, unabhängig davon ob die Domain zum Löschen eingetragen ist oder nicht.
hh) Zusatzinformation zur Löschung einer Domain:
Alle Registrare sind zudem verpflichtet mitzuteilen, dass eine generische Domain welche sich in Löschung
befindet, innerhalb 30 Tage nach Löschung kostenpflichtig wiederherstellt werden kann. Die Preise für die
Wiederherstellung können Sie bei uns per E-Mail erfragen.
d) Web-Hosting und Application-Hosting
Für den Zugang zu den Accounts stellt der Dienstleister Speicherplatz sowie
einen passwortgeschützten Zugang zur Verfügung.
Die Menge der Daten, die von Benutzern aus dem Internet abgerufen werden können
(Traffic, also aus- und eingehende Daten), ist auf die vertraglich vereinbarte
Menge begrenzt.
Der Dienstleister eröffnet dem Kunden die Möglichkeit, die Zugriffszahlen der
Internet-Nutzer auf die bei dem Dienstleister gehosteten Web-Accounts als
Logfile-Auswertung abzurufen.
Der Abruf der Logfiles erfolgt ausschließlich über eine passwortgeschützte
Internetseite. Der Dienstleister übermittelt dem Kunden die für den Zugang
notwendigen Daten. Darüber hinaus schuldet der Dienstleister nicht die
Übermittlung allgemein oder speziell aufbereitete Logfiles.
Der Kunde stimmt der Speicherung von allen technisch erforderlichen
Verbindungsdaten zu, die für die Abrechnung erforderlich sind. Die Daten darf
der Dienstleister entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
speichern.
e) E-Mail-Accounts
Der Dienstleister ermöglicht dem Kunden die Einrichtung und Verwaltung der zu
den Web-Accounts gehörenden E-Mail-Accounts über das Online-Kundencenter.
Die Pflichten des Dienstleisters hinsichtlich der Weiterleitung von E-Mails
beschränken sich auf die Entgegennahme der vom Kunden zu übermittelnden E-Mails
und, falls die Adresse des Empfängers nicht zum Kommunikationsnetz des Providers
gehört, die Übergabe dieser Mails an das Internet an einem vom Dienstleister
bereitgehaltenen Übergabepunkt zum Internet. Entsprechend besteht die Leistung
hinsichtlich der an den Kunden gerichteten E-Mails aus der Entgegennahme der
E-Mails am Übergabepunkt des providereigenen Kommunikationsnetzes zum Internet
und dem Bereithalten der empfangenen E-Mails zum Abruf durch den Kunden.
Der maximale für den Kunden bereitgestellte Speicherplatz beträgt 1 Gigabyte
(GB).
Wird durch eine eingehende E-Mail dieser Speicherplatz überschritten, ist der
Dienstleister berechtigt, diese E-Mail zurückzuweisen. Der Kunde wird über diese
Zurückweisung nicht unterrichtet.
Der Provider kann die Annahme einer E-Mail zum Versand zurückweisen, wenn die
E-Mail eine Größe von mehr als 50 MB hat. Bei Mails, die an mehr als 500
Adressaten versandt werden sollen, ist zuvor die Freigabe durch den Provider
einzuholen.
Der Dienstleister leitet sowohl ein-, als auch ausgehende E-Mails ohne
Überprüfung auf Viren, Trojanische Pferde oder Ähnliches weiter, soweit nicht
anders vertraglich vereinbart.
Der Dienstleister ist berechtigt, den Zugang eines Anwenders zu seinem
E-Mail-Account zu sperren, sollte dieser gegen zivil-, öffentlich- oder
strafrechtliche Normen verstoßen.
f) Content-Management
Der Dienstleister speichert die vom Kunden per Zugang übermittelten Dateien und
hält die Inhalte zum Abruf im Internet bereit.
Der Dienstleister ändert nur auf Anforderung und nach den Vorgaben des Kunden
gegen gesonderte Vergütung das Layout oder die Inhalte der jeweiligen Webseiten.
g) Housing
Der Dienstleister stellt dem Kunden geeigneten Platz in einem Server-Rack zur
Unterbringung eines Servers sowie weiterer geeigneter Geräte des Kunden
(nachfolgend zusammenfassend als IT-System bezeichnet) zur Verfügung und
unterstützt den Kunden bei dessen Installation.
Ferner erbringt der Dienstleister die erforderlichen Leistungen zur Anbindung
der auf Komponenten des IT-Systems abgelegten Inhalte an das Internet.
Die Leistungen des Dienstleisters bei der Übermittlung von Daten beschränken
sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Dienstleister
betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet
und dem vom Kunden übergebenen IT-System. Eine Einflussnahme auf den
Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Dienstleister
nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem
die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
Der Dienstleister erbringt die vorgenannten Leistungen zur Anbindung der auf dem
IT-System abgelegten Inhalte an das Internet mit einer Verfügbarkeit von 99 %.
Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf
den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Als
Wartungszeiten gelten solche Zeiten, die bei der Durchführung planbarer
Wartungsarbeiten anfallen, soweit sie Mittwoch morgens in der Zeit von 3:00 Uhr
bis 7:00 Uhr oder Sonntags für insgesamt nicht mehr als 10 Stunden im
Kalendermonat durchgeführt werden und dem Kunden mindestens zwei Wochen vorher
über das Status-System unter http://www.status.prowebma.de oder in sonstiger
Weise in Textform mitgeteilt worden sind. Als Wartungszeiten gelten außerdem
solche Zeiten, die bei der Durchführung sonstiger Störungsbehebungs- und
Wartungsleistungen anfallen, die für den Dienstleister nicht vorhersehbar und
planbar waren, soweit sie nicht auf Ursachen beruhen, die der Dienstleister zu
vertreten hat.
Leistungen zum Betrieb und zur Wartung des IT-Systems übernimmt der Provider
nicht.
Der Kunde und von ihm autorisierte Personen haben nach vorheriger Absprache mit
dem Dienstleister Zugang zu dem IT-System.
Der Dienstleister übernimmt für den Kunden nicht die Sicherung der
Serverinhalte.
Den Dienstleister treffen keine Obhutspflichten. Er wird dem Kunden aber
unverzüglich anzeigen, wenn Umstände eingetreten sind oder einzutreten drohen,
die eine Beschädigung des IT-Systems erwarten lassen.
h) Support
Der Dienstleister stellt dem Kunden per E-Mail einen Support für alle Fragen zu
den Dienstleistungen dieses Vertrags über ein Ticket-System unter
support@prowebma.de zur Verfügung.
i) Leistungen erweitern oder verbessern, kostenlose Dienste oder Leistungen
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern oder zu
verbessern, sofern die die Erweiterung oder Verbesserung unter Berücksichtigung
der Interessen des Dienstleisters für den Kunden zumutbar ist.
Soweit der Dienstleister unentgeltliche Dienste oder Leistungen erbringt und
diese Dienste bzw. Leistungen ausdrücklich als unentgeltlich kennzeichnet,
können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Soweit die
Einstellung für den Kunden von Bedeutung ist, wird er zuvor von dem
Dienstleister unterrichtet. Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensersatzansprüche ergeben sich aus der Einstellung nicht.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
a) Virtuelle Server
Der Kunde teilt dem Dienstleister erkannte Mängel und Störungen unverzüglich mit
und unterstützt den Dienstleister bei der Feststellung der Mängel und Störungen
sowie der Ermittlung ihrer Ursachen.
Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich;
unberührt bleibt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erstellung von
Snapshot-Backups nach Ziff. 2 lit. a Abs. 4 dieser AGB.
Der Kunde darf den Speicherplatz auf dem virtuellen Server ohne vorherige
Zustimmung des Dienstleisters Dritten weder zeitlich begrenzt überlassen noch
vermieten oder verliehen.
b) Server-Miete (Hardware)
Der Kunde stellt vor Beginn der Mietzeit sicher, dass der von ihm angemietete
Server seinen Anforderungen entspricht.
Der Kunde teilt dem Dienstleister erkannte Mängel und Störungen unverzüglich mit
und unterstützt den Dienstleister bei der Feststellung der Mängel und Störungen
sowie der Ermittlung ihrer Ursachen.
Der Kunde darf den Mietserver ohne vorherige Zustimmung des Dienstleisters
Dritten weder zeitlich begrenzt überlassen noch vermieten oder verliehen.
Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
c) Domain-Verwaltung
Der Kunde richtet Registrierungswünsche von Domains oder Änderungen für die
Verwaltung von Domains über das Online-Kundencenter oder per E-Mail an den
Dienstleister.
Der Kunde bevollmächtigt den Dienstleister, in seinem Namen die jeweiligen
Geschäftsbedingungen oder Vergabebedingungen der Registrierungsstellen (z.B.
Denic e.G.) anzuerkennen. Die jeweiligen Inhalte dieser Geschäftsbedingungen
oder Vergabebestimmungen sind im Internet abrufbar. Auf Wunsch teilt der
Dienstleister dem Kunden die genaue Internetadresse mit oder sendet die
Geschäftsbedingungen oder Vergabebedingungen der Registrierungsstellen per
E-Mail zu.
Bei der Anmeldung von Domains ist bei verschiedenen Registrierungsstellen (z.B.
Denic e.G.) eine natürliche Person als Inhaber bzw. allgemeiner Ansprechpartner
(z.B. Admin-C bei der DENIC e.G.) für Rückfragen anzugeben. Der Kunde teilt dem
Dienstleister mit, welche Person eingetragen werden soll. Der Kunde trägt dafür
Sorge, dass die von ihm benannte Person den Anforderungen der jeweiligen
Geschäfts- oder Vergabebestimmungen entspricht und dass diese Person die sich
aus den Geschäftsbedingungen oder Vergabebestimmungen ergebenden Verpflichtungen
kennt und einhält. Der Kunde stellt den Dienstleister insoweit von jeglicher
Haftung frei.
d) E-Mail-Accounts
Sofern die Einrichtung von Exchange-Konten vertraglich vereinbart ist, teilt der
Kunde dem Dienstleister alle für die Einrichtung oder Verwaltung der
E-Mail-Accounts notwendigen Daten oder Informationen mit. Die zu den
Web-Accounts gehörenden E-Mail-Accounts kann der Kunde über das
Online-Kundencenter einrichten und verwalten. Der Kunde ist für die regelmäßige
Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
e) Content-Management
Der Kunde pflegt die Inhalte seiner Internetseiten selbst. Dabei ggf.
auftretende Fehler in der Funktionalität der Internetseiten verantwortet der
Kunde. Der Dienstleister ist bereit, gegen eine gesonderte und im Einzelfall zu
vereinbarende Vergütung die Pflege bzw. Funktionsüberprüfung von Inhalten und
Funktionalitäten zu übernehmen. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung
seiner Daten selbst verantwortlich.
f) Housing
Der Kunde wird keine Geräte unterbringen, die – auch über die enthaltene
Software – die Datensicherheit und den Datenfluss im Kommunikationsnetz des
Dienstleisters nachteilig beeinträchtigen können. Der Kunde ist zur pfleglichen
Behandlung des Server-Racks verpflichtet. Er wird bei Arbeiten vor Ort
hinreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Der Kunde ist für die regelmäßige
Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
g) Nutzung der Dienste
Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung der Dienste verpflichtet. Er hat
insbesondere
aa) die vereinbarten Entgelte entsprechend der gültigen Preisliste, zuzüglich
der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zu zahlen;
bb) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch
übermäßige Inan-spruchnahme überlastet werden;
cc) die Zugriffsmöglichkeit auf Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen oder
anzubieten und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; insbesondere stellt der
Kunde sicher, dass durch die Nutzung der bereitgestellten Dienste keine Verstöße
gegen Schutzgesetze, zivil-, straf- oder ordnungsrechtliche Bestimmungen
erfolgen;
dd) das Passwort geheim zu halten;
ee) dem Dienstleister erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen;
ff) dem Dienstleister die Feststellung der Mängel und Störungen sowie die
Ermittlung ihrer Ursachen zu ermöglichen;
gg) dem Dienstleister diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die durch die
Überprüfung ihrer Einrichtungen entstanden sind und auf Mängel und Störungen aus
dem Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind;
hh) es zu unterlassen und sicherzustellen, dass die Dienste Dritten angeboten,
an Dritte vermittelt oder von Dritten genutzt werden; eine Nutzung Dritter ist
nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Dienstleisters gestattet;
ii) die anerkannten Grundsätze der Datensicherheit einzuhalten und zu befolgen;
insbesondere § 9 Bundesdatenschutzgesetz und die Anlage zu § 9
Bundesdatenschutzgesetz.
4. Vergütung
a) Zahlungsbedingungen
Der Kunde zahlt an den Dienstleister eine monatliche Dienstleistungspauschale in
vertraglich vereinbarter Höhe gemäß den vertraglich vereinbarten Intervallen.
Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde erklärt sein
Einverständnis mit der Übermittlung der Rechnung in elektronischer Form gem. §
14 Abs. 1 S. 6 Alt. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Hat der Kunde eine
Einzugsermächtigung erteilt, wird der Dienstleister die Dienstleistungspauschale
frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung im Lastschriftverfahren vom
Konto des Kunden einziehen.
b) Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, muss der Dienstleister die
Dienstleistung nach Androhung unter Setzen einer angemessenen Frist nicht mehr
erbringen, insbesondere kann er den Anschluss sperren. Das Recht des
Dienstleisters zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB bzw. §
369 HGB im Übrigen bleibt davon unberührt.
c) Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer in der jeweils geschuldeten
gesetzlichen Höhe, sofern nicht anders angegeben.
d) Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und höhere Gewalt
Gegen Ansprüche des Dienstleisters kann der Kunde nur mit unbestrittenen,
bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse
hat der Dienstleister nicht zu vertreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten
insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von
Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich
anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter.
5. Kündigung des Vertrags, Folgen der Beendigung des Vertrages
Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, gilt der Vertrag zunächst für eine
erstmalige Vertragsperiode von zwölf Monaten ab Vertragsschluss. Er verlängert
sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils zwölf Monaten, wenn
er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder
jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist
beträgt vier Wochen. Die Kündigung bedarf der Schriftform gemäß § 126 BGB;
Textform (z.B. E-Mail oder Fax) genügt nicht.
Der Dienstleister ist zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des
Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende
Termine mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der
Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei
Termine erstreckt, mit der Zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages in
Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen nach den
gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Die Möglichkeit der Speicherung von Daten auf den Servern des Dienstleisters und
von E-Mails durch den Kunden ist auf die Laufzeit des Vertrags beschränkt. Nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht der Dienstleister die auf dem Server
des Dienstleisters befindlichen Daten des Kunden und das E-Mail-Konto des Kunden
einschließlich der im zugehörigen Postfach möglicherweise noch vorhandenen
Daten, soweit ihre weitere Speicherung nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften
erforderlich ist. Der Kunde wird auf die Löschung der Daten nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses in einer Kündigungsbestätigung in Textform gesondert
hingewiesen.
6. Haftungsbeschränkung, Datenverlust
In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der
Dienstleister Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:
a) bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die
der Dienstleister eine Garantie übernommen hat;
b) bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch
die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
c) in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer Vertragspflicht, (1.) deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht, oder (2.) deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks
gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, jedoch stets
nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. 1 gelten nicht bei der Haftung für
Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1
BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung des Dienstleisters für Verschulden nach
Maßgabe der Abs. 1-3 bleibt unberührt.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien des Kunden eingetreten wäre, es sei denn, es liegt eine der
Voraussetzungen der Abs. 1 oder 2 vor.
7. Hinweise zum Datenschutz
Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
sowie § 13 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) und gleich lautender gesetzlicher
Regelungen davon unterrichtet, dass der Dienstleister ihre Teilnehmerdaten in
maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben,
maschinell verarbeitet.
Soweit sich der Dienstleister Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste
bedient, ist der Dienstleister berechtigt, die Teilnehmerdaten weiterzugeben,
wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebs im Rahmen des
Vertragszwecks erforderlich ist.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz des Dienstleisters (Herford), sofern der
Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches
Sondervermögen ist.
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